Rechtsanwalt Horst Hoffmann
Fachanwalt für Arbeitsrecht 

 


Die von mir bearbeiteten Rechtsgebiete sind ausgerichtet auf die Belange und Fragestellungen kleiner und mittelständische Unternehmen sowie Handwerksbetriebe, die zum Teil seit über 20 Jahren von mir rechtlich begleitet und vertreten werden. 

Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt dabei insbesondere im Arbeitsrecht und zwar sowohl im Bereich des individualen Arbeitsrechtes sowie des kollektiven Arbeitsrechtes. Hierzu zählen unter anderem die Erstellung von Arbeitsverträgen, Vergütungsvereinbarungen, Formulierung von Zielvereinbarungen und Zielvorgaben aber auch die Vorbereitung und Ausspruch von Kündigungen und deren Verfolgung vor den Arbeitsgerichten.

 

Weiterhin stellt das Vertragsrecht sowie das Leistungsstörungsrecht einen weiteren Schwerpunkt meiner Tätigkeit dar.

 

Darüber hinaus gilt es die Forderungen meiner Mandanten effektiv durchzusetzen im Rahmen des Forderungseinzugs, flankiert von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.

 

Von all diesen Erfahrungen profitieren selbstverständlich nicht nur Firmen, Handwerksbetriebe und Unternehmen, sondern auch Arbeitnehmer, die zum Beispiel von einer Abmahnung, Kündigung oder anderen Dingen im Arbeitsrecht betroffen sind. 



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